Satzung § 3 - Zweck und Aufgabe des Vereins
(1) Der Verein will dazu beitragen,
- dass Menschen in Not Helfer und Hilfe finden.
- dass Menschen zum sozial-caritativen Dienst in der Kirche und Gesellschaft motiviert und befähigt werden.
- dass sich die gesellschaftlichen Bedingungen der hilfebedürftigen Menschen verbessern.
(2) Der Verein übt seine Tätigkeit mit ehrenamtlichen und beruflich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sinne des caritativen Auftrags der Katholischen Kirche aus.
(3) Der Verein möchte die Lebenssituation von Straffälligen, Wohnungslosen und Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten verbessern.
(4) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- die Beratung und Hilfestellung für Straffällige und Wohnungslose sowie deren Angehörige
- die Beratung und Hilfestellung für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Sozialberatung für Schuldner- und Schuldnerinnen
- Führung rechtlicher Betreuungen (Vereinsbetreuungen für Erwachsene)
- Beratung im Hinblick auf Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Jungen- und Männerarbeit
- Vermeidung von Wohnungslosigkeit
- die Gewinnung, Förderung, Schulung und Unterstützung geeigneter Personen für diese Aufgabe
- die Schaffung von Einrichtungen und Diensten zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben
- Mitarbeit in gesellschaflichen, politischen und kirchlichen Gremien
- Information der Öffentlichkeit
(5) Der Verein übt diese Tätigkeit in Zusammenarbeit mit kirchlichen Stellen, Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und den zuständigen Behörden aus.
(6) Der Verein kann zur Durchführung seiner Aufgaben eine Geschäftsstelle unterhalten.
(7) Der Verein kann im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben
- Träger von Projekten und Einrichtungen sein
- Rechtsträger gründen